Fragen & Antworten
Sachkundenachweis
Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und Bioziden
Wir verkaufen ausschließlich zugelassene Pflanzenschutzmittel, sowie gelistete und registrierte Biozide. Sollten sich zum Bestellzeitpunkt Änderungen ergeben haben, werden wir Sie individuell informieren.
Pflanzenschutzmittel haben wir mit P, Biozide mit B markiert und bitten um Beachtung:
P = Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
B = Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Scheckkartenformat:
Pflicht seit 26.11.2015!
Wer Pflanzenschutzmittel einsetzen will, muss die Sachkunde besitzen, damit bei der Anwendung keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt entstehen kann. Mit Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 und Verabschiedung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013 gilt dieses Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.
Jeder, der
- Pflanzenschutzmittel anwendet,
- Pflanzenschutzmittel verkauft,
- Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät
muss seit dem 26. November 2015 den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen.
Pflanzenschutz: Regelmäßige Fortbildung ist Pflicht!
Darüber hinaus sind alle Sachkundigen im Pflanzenschutz verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach § 7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung verlängert die Fortbildungsfrist jeweils wieder um weitere 3 Jahre. Die Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeitraumes erfolgt in Eigenverantwortung und wird überprüft. Weitere Informationen finden Sie unter: www.pflanzenschutz-skn.de
Wichtig:
Wir bitten um Verständnis, dass wir Pflanzenschutzmittel nur bei Vorlage des Sachkundenachweises liefern dürfen. Biozide, Pheromone, Fege-, Verbiss- und Schälschutzmittel sowie Wundverschluss- und Veredelungsmittel erhalten Sie ohne Sachkundenachweis.
Einige der von uns angebotenen Chemikalien sind Gefahrgut im Sinne der Straßenverkehrsordnung und müssen gesondert behandelt werden. Gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) müssen Pakete, die Gefahrgut enthalten besonders gekennzeichnet werden. Außerdem transportiert nicht jeder Frachtführer Gefahrgüter.
Bitte beachten Sie, dass das Paket bei einer Weiterbeförderung entsprechend deklariert ist. Bei einer eventuellen Rücksendung sprechen Sie uns bitte vorher an, damit der Rücktransport reibungslos verläuft.
Preis ab Werk - Sperrgutartikel
Bei diesen Artikeln gilt der Preis ab Lager/ Werkslager. Diese Artikel können Sie kostenlos abholen oder wir organisieren einen Transport für Sie. Sprechen Sie uns in diesem Fall einfach an.
Artikel mit Altersfreigabe ab 18 Jahren
Die davon betroffenen Artikel sind mit einem Hinweisfeld "Artikel ab 18 Jahren!" gekennzeichnet. Der Verkauf erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur an Personen über 18 Jahre und aus dem Inland. Für einen Altersnachweis benötigen wir die Einsendung einer Kopie des Personalausweises per Post, Fax oder E-Mail. Die Lieferung erfolgt an die in der Ausweiskopie genannten Person. Eine von der Rechnungsanschrift abweichende Adresse oder Empfängerperson kann leider nicht berücksichtigt werden, da wir nur an die Person, deren Altersnachweis wir vorliegen haben, liefern können. Wir versenden bei Artikeln mit Altersfreigabe mit dem DHL-Service "Eigenhändig", damit die Sendung vom Versandpartner nicht an Minderjährige an der Versandadresse geliefert wird. Alterskritische Sendungen können so nicht an Minderjährige gelangen. Liegt uns vom Kunden bereits ein Altersnachweis vor ist bei weiteren Bestellungen der genannten Artikel natürlich keine erneute Altersprüfung nötig.
Erwerb und Lieferung von Munition
Munition wird nur gegen Vorlage einer gültigen Erwerbsberechtigung geliefert. Senden Sie uns dafür bitte bei jeder Bestellung eine Kopie Ihres gültigen Jagdscheines.
Fax: +49 (0)5194 900-270
Mailadresse: bestellungen@grube.de
- Verkauf nur gegen Erwerbsberechtigung und ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
- Munition kann nicht exportiert werden!
- Sie haben die Möglichkeit des persönlichen Einkaufs in unserem Ladengeschäft in Bispingen.
Munition liefern wir ausschließlich mit dem Overnite Kurierdienst.
Die Versandkosten für Munition betragen 19,00 €. Für deutsche Nord- und Ostseeinseln gelten Sondertarife. Bitte anfragen. Vor einer eventuellen Rückgabe (nur volle, verschlossene Originalverpackungen) kontaktieren Sie uns bitte.
AGB
Es gelten darüber hinaus unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie im Internet sowie in den Ihnen vorliegenden Hauptkatalogen finden.
Tauglichkeit
Wir konnten uns in diversen Beschusstests und nach Auswertungen von Jagdergebnissen von der Tauglichkeit der gängigsten Laborierungen und Kaliber überzeugen.
Kann man verbleite und bleifreie Munition aus dem gleichen Lauf verschießen?
Verbleite und bleifreie Munition wechselnd aus dem gleichen Lauf einer Jagdbüchse zu verschießen ist nach unseren Erkenntnissen eher problematisch. Das kann, muss aber nicht funktionieren. Jeder Lauf reagiert darauf anders. Hier gilt nur die althergebrachte Weisheit: allein Versuch macht klug!
Wildbrethygiene, Toxikologie, Abprallverhalten und Waffensystemverträglichkeit
Wir verzichten bewusst auf jede Art von Bewertung hinsichtlich Wildbrethygiene, Toxikologie, Abprallverhalten oder Waffensystemverträglichkeit im Vergleich zu konventioneller, bleihaltiger Jagdbüchsen-Munition. Das sollen dazu berufene Gutachter beurteilen. Für uns Praktiker bleibt dagegen die Erkenntnis: bleifreie Jagdbüchsen-Munition funktioniert. Das belegen eindrucksvoll langjährige Erfahrungen, die bekannt und bestätigt sind.