Grundbestandteile und Normen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

 

Bezeichnung

Norm

Anforderung/Bemerkung

Helm

EN 12492

Bergsporthelm mit 10kN Belastbarkeit

Sitzgurt

EN 813/358/361

Sitz-, Halte- und Positionierungsgurt. Die Anschlagpunkte müssen eine Mindestbelastbarkeit von 15kN aufweisen

Kletterseil

EN 1891 Typ A

Maximale Gebrauchsdehnung: 5%
Mindestbruchlast: 20kN
Mindestbruchlast mit Endauge: 15kN

Karabinerhaken

EN 12275/362

Automatisch schließend und verriegelnd
3-Wege Verschluß (Triplelock)
Mindestbruchlast geschlossen: 20kN
Mindestbruchlast offen: 7kN
Mindestbruchlast quer: 7kN

Cambiumschoner

EN 354

Mindestbruchlast ohne Ringe oder Karabiner: 20kN
Mindestbruchlast als System (mit Ringen oder Karabiner): 15kN

Kurzsicherung (Halteseil mit Einstellvorrichtung)

EN 358

Mindestbruchlast der Einzelkomponenten: 20kN
Mindestbruchlast des Systems: 15kN

Bandschlingen

EN 354/566

Mindestbruchlast: 20kN

 

 

Generell muss jedes Bestandteil der Sicherungskette eine Mindestbruchlast von 15kN aufweisen und eine CE Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer aufweisen.

Diese Nummer verweist auf die Prüfstelle und stellt den höchsten Grad der CE Kennzeichnung dar. (z.B. CE 0123 entspricht dem TÜV München).

 

Natürlich gibt es neben den oben aufgeführten Grundbestandteilen der PSA noch andere Komponenten wie Lockjack, diverse Seilverkürzer oder Seilrollen welche oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen jedoch neben den einsatzbedingten EN Normen auch mindestens die obig beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

 

Die unterschiedlichen Bruchlastangaben bei textilen Komponenten wie Seilen und Cambiumschonern beruhen auf der Tatsache, dass die Bruchlast Textiler Werkstoffe durch Knoten, Verdrehung oder Umlenkung stark herabgesetzt werden kann.

 

Um auch bei textilen Komponenten  eine Mindestbruchlast von 15kN zu gewährleisten müssen diese im Normalzustand eine Mindestbruchlast von 20kN aufweisen.

 

Seilhersteller geben meisten die Bruchlast des Seiles und die Bruchlast mit Achterknoten an um eine genauere Beurteilung der eigentlichen Gebrauchsbruchlast zu ermöglichen.

 

Handsteigklemmen, Fußsteigklemmen und Abseilachter zählen nicht zur PSA. Diese dürfen nur mit einer zusätzlichen PSA konformen Sicherung (Redundanz) verwendet werden.

 

<<zurück