Grundbestandteile und Normen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
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Bezeichnung |
Norm |
Anforderung/Bemerkung |
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Helm |
EN 12492 |
Bergsporthelm mit 10kN Belastbarkeit |
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Sitzgurt |
EN 813/358/361 |
Sitz-, Halte- und Positionierungsgurt. Die Anschlagpunkte müssen eine Mindestbelastbarkeit von 15kN aufweisen |
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Kletterseil |
EN 1891 Typ A |
Maximale Gebrauchsdehnung: 5% Mindestbruchlast: 20kN Mindestbruchlast mit Endauge: 15kN |
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Karabinerhaken |
EN 12275/362 |
Automatisch schließend und verriegelnd 3-Wege Verschluß (Triplelock) Mindestbruchlast geschlossen: 20kN Mindestbruchlast offen: 7kN Mindestbruchlast quer: 7kN |
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Cambiumschoner |
EN 354 |
Mindestbruchlast ohne Ringe oder Karabiner: 20kN Mindestbruchlast als System (mit Ringen oder Karabiner): 15kN |
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Kurzsicherung (Halteseil mit Einstellvorrichtung) |
EN 358 |
Mindestbruchlast der Einzelkomponenten: 20kN Mindestbruchlast des Systems: 15kN |
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Bandschlingen |
EN 354/566 |
Mindestbruchlast: 20kN |
Generell muss jedes Bestandteil der Sicherungskette eine Mindestbruchlast von 15kN aufweisen und eine CE Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer aufweisen.
Diese Nummer verweist auf die Prüfstelle und stellt den höchsten Grad der CE Kennzeichnung dar. (z.B. CE 0123 entspricht dem TÜV München).
Natürlich gibt es neben den oben aufgeführten Grundbestandteilen der PSA noch andere Komponenten wie Lockjack, diverse Seilverkürzer oder Seilrollen welche oben nicht aufgeführt sind. Diese müssen jedoch neben den einsatzbedingten EN Normen auch mindestens die obig beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Die unterschiedlichen Bruchlastangaben bei textilen Komponenten wie Seilen und Cambiumschonern beruhen auf der Tatsache, dass die Bruchlast Textiler Werkstoffe durch Knoten, Verdrehung oder Umlenkung stark herabgesetzt werden kann.
Um auch bei textilen Komponenten eine Mindestbruchlast von 15kN zu gewährleisten müssen diese im Normalzustand eine Mindestbruchlast von 20kN aufweisen.
Seilhersteller geben meisten die Bruchlast des Seiles und die Bruchlast mit Achterknoten an um eine genauere Beurteilung der eigentlichen Gebrauchsbruchlast zu ermöglichen.
Handsteigklemmen, Fußsteigklemmen und Abseilachter zählen nicht zur PSA. Diese dürfen nur mit einer zusätzlichen PSA konformen Sicherung (Redundanz) verwendet werden.
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